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Factur-X aus Frankreich: was deutsche Firmen wissen müssen

Die französische Reform ist seit dem 1. September 2026 in Kraft. Für deutsche Firmen ändert sich weniger, als es zunächst aussieht.

Was in Frankreich gilt

Seit dem 1. September 2026 muss jedes in Frankreich umsatzsteuerpflichtige Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Grandes entreprises und ETI müssen seit demselben Datum auch ausstellen. Für PME, TPE und Kleinstunternehmen beginnt die Ausstellungspflicht am 1. September 2027.

Der entscheidende Unterschied zu Deutschland liegt im Weg. In Frankreich läuft der Rechnungsverkehr verpflichtend über zugelassene Plattformen, die Plateformes Agréées. Eine Rechnung direkt per E-Mail zu schicken genügt dort nicht, auch wenn das Format stimmt. Zusätzlich gibt es das E-Reporting für Umsätze, die von der E-Rechnung nicht erfasst werden.

Was das für Sie bedeutet

Die Pflichten treffen Unternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerpflichtig sind. Eine deutsche Firma ohne französische Registrierung fällt nicht darunter, nur weil sie einen französischen Kunden hat. Ob Sie betroffen sind, hängt an Ihrer steuerlichen Situation vor Ort, und das ist eine Frage für Ihren Steuerberater.

Praktisch spüren Sie die Reform trotzdem, und zwar auf der Eingangsseite. Französische Lieferanten stellen jetzt strukturiert aus, also erhalten Sie Factur-X-, UBL- und CII-Dateien, wo früher ein PDF kam.

Die gute Nachricht: es sind dieselben Formate

Frankreich lässt drei Basisformate zu: Factur-X, UBL und CII. Alle drei beruhen auf der EN 16931, alle drei sind dieselben Formate, die Sie aus Deutschland kennen. Factur-X ist technisch identisch mit ZUGFeRD ab Version 2.0.

Wer eine deutsche E-Rechnung lesen kann, kann auch eine französische lesen. Unterschiede gibt es bei den Pflichtfeldern: Frankreich verlangt zusätzliche Angaben wie die SIREN-Nummer des Kunden, die Lieferadresse, wenn sie abweicht, und die Kategorie des Umsatzes.

Vier Punkte für die Eingangsverarbeitung

  1. Rechnen Sie mit Factur-X-PDFs, deren Anhang factur-x.xml heißt.
  2. Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltung mit Fremdwährungen und französischen Steuersätzen umgehen kann.
  3. Bewahren Sie auch hier die Originaldatei auf, nicht den Ausdruck.
  4. Wenn Sie selbst in Frankreich registriert sind, klären Sie früh, über welche Plattform Sie senden und empfangen.