Was ist eine E-Rechnung?
Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung erlaubt und der EN 16931 entspricht.
Kurz gesagt
Eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung erlaubt und der EN 16931 entspricht.
Im Detail
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Begriff im deutschen Umsatzsteuerrecht eng definiert. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ohne Medienbruch erlaubt. Maßgeblich ist § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes.
Entscheidend ist der Unterschied zur sonstigen Rechnung. Eine PDF-Datei per E-Mail ist elektronisch übertragen, aber keine E-Rechnung, weil das PDF ein Bild von Zahlen ist und keine auslesbaren Felder enthält. Ein eingescanntes Papierdokument ebenso wenig.
In der Praxis erfüllen XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 die Anforderungen, bei ZUGFeRD mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC WL. Empfangen können muss jedes inländische Unternehmen bereits seit 2025. Beim Ausstellen laufen Übergangsfristen bis Ende 2026 und für kleinere Aussteller bis Ende 2027.