E-Reporting
Die Meldung von Transaktions- und Zahlungsdaten an die Finanzverwaltung, in Frankreich parallel zur E-Rechnung eingeführt.
Kurz gesagt
Die Meldung von Transaktions- und Zahlungsdaten an die Finanzverwaltung, in Frankreich parallel zur E-Rechnung eingeführt.
Im Detail
E-Reporting und E-Invoicing sind zwei verschiedene Pflichten. E-Invoicing betrifft Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. E-Reporting betrifft alles, was dabei nicht erfasst wird: Umsätze mit Privatkunden, Auslandsgeschäfte und Zahlungsdaten.
In Frankreich gilt beides seit dem 1. September 2026, zunächst für grandes entreprises und ETI, ab dem 1. September 2027 auch für kleinere Unternehmen. Gemeldet wird über eine zugelassene Plattform.
In Deutschland gibt es bisher keine entsprechende Meldepflicht. Die Empfangs- und Ausstellungspflicht steht für sich, ein Meldesystem ist angekündigt, aber nicht in Kraft.