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Reverse Charge

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft: der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Rechnungssteller. Steuerkategorie AE.

Kurz gesagt

Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft: der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer, nicht der Rechnungssteller. Steuerkategorie AE.

Im Detail

Bei Reverse Charge weist die Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Der Empfänger meldet sie selbst an und zieht sie im gleichen Zug als Vorsteuer ab. Typische Fälle sind Bauleistungen nach § 13b UStG und grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU.

Im Datenmodell der EN 16931 ist das die Steuerkategorie AE. Der Steuersatz steht auf 0, der Steuerbetrag ebenfalls, und in BT-120 muss ein Grund für die Befreiung stehen. Fehlt dieser Grund, meldet ein Validator einen Fehler.

Auf der lesbaren Rechnung muss zusätzlich ein Hinweistext stehen, etwa Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Auch die USt-IdNr. beider Seiten ist in diesen Fällen regelmäßig Pflicht.