Kleinbetragsrechnung
Eine Rechnung bis 250 Euro brutto, für die nach § 33 UStDV erleichterte Anforderungen gelten und die von der E-Rechnungspflicht ausgenommen ist.
Kurz gesagt
Eine Rechnung bis 250 Euro brutto, für die nach § 33 UStDV erleichterte Anforderungen gelten und die von der E-Rechnungspflicht ausgenommen ist.
Im Detail
Bis 250 Euro brutto genügen nach § 33 UStDV wenige Angaben: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe sowie der Steuersatz.
Diese Rechnungen sind dauerhaft von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen, unabhängig von allen Übergangsfristen. Ein Kassenbon über 89 Euro bleibt also auch nach 2028 ein Kassenbon.
Die Grenze bezieht sich auf den Bruttobetrag. 200 Euro netto zuzüglich 19 Prozent ergeben 238 Euro und fallen noch darunter, ab 250,01 Euro gelten die normalen Regeln. Freiwillig dürfen Sie natürlich trotzdem eine E-Rechnung ausstellen.